Anforderungen an KRITIS-Prüfungen (GAiN)

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Das BSI hat 2024 aktualisierte Anforderungen für KRITIS-Prüfungen veröffentlicht. Die Grundsätzlichen Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN) basieren auf §8a (5) BSIG und definieren BSI-Vorgaben für KRITIS-Prüfungen nun normativ. Erwartungen und Parameter für Prüfungen werden damit klarer und vor allem gesetzlich verbindlich – und ist größtenteils durch die KRITIS-Prüfer umzusetzen.

  1. Prüfung
  2. Prüfende Stellen
  3. Berichtswesen
  4. Nachweise
  5. Geltungsbereich

Die Anforderungen bestimmen verbindliche Vorgaben zur Durchführung der Prüfung (D), zu einzureichenden Nachweisen (N) und zu prüfenden Stellen (P). Die Vorgaben sind teilweise neu und machen bestehende BSI-Dokumente und Orientierungshilfen für Prüfungen verbindlich. Die GAiN-Anforderungen wurden im August 2024 aktualisiert.

Anforderungen an KRITIS-Prüfungen, eigene Zusammenstellung Stand 2024
blau - neu, unterstrichen - angepasst
Bereich Anforderung Neu ID
Prüfung Vier-Augen-Prinzip: Vorgehen und Dokumentation - D.4A.01, D.4A.02
Vorige Prüfungen und alte Mängel - D.AM.01
N.AM.02, N.AM.03
Prüfung alte Mängel und aktueller Umsetzungsplan tw. D.AM.02, D.AM.03
D.PE.12
Nutzung bestehender Prüfungen und Zertifikate 2025 N.BG.01, N.BG.02
N.BG.03, N.BG.04
N.BG.05, D.AM.04
Prüfende Stellen Unabhängigkeit und objektives Vorgehen - P.UP.01, P.UP.02
2025 P.UP.03
Nachweis Unabhängigkeit Prüfteam - N.UP.01
Interne Revisionen tw. P.IR.01, N.IR.01
Berichtswesen Prüfbericht als eigenes Dokument mit vielen Vorgaben - D.PE.01, D.PE.02
D.PE.03, D.PE.04
D.PE.05, D.PE.06
D.PE.10
Prüfschritte und Stichproben erklären - D.PE.07, D.PE.08
D.PE.09
Bericht an Betreiber und ggf. BSI - N.PE.01, D.PE.11
Erklärung Reifegrad kleiner 3 2025 D.PE.13
Nachweise Verbindliche Nutzung der BSI-Vorlagen, auf deutsch - N.BN.01, N.BN.02
Nutzung der Nachweisdokumente KI und P - N.BN.03, N.BN.04
Einreichung mit allen geforderten Anlagen - N.BN.05, N.BN.06,
N.BN.07, N.BN.08
N.BN.09, N.BN.10
Geltungsbereich Anforderungen (G) an Geltungsbereich verbindlich tw. N.DG.01
Anforderungen (N) an Netzstrukturplan verbindlich tw. N.DG.02
Umsetzung der Prüfer bewerten 2025 N.DG.03

Anforderungen nach §8a (5) BSIG

Neuerungen 2024

Die Aktualisierung der GAiN-Anforderungen im August 2024 enthielt folgende Neuerungen:

Prüfung

Für die Durchführung von Prüfungen und speziell einigen Prüfschritten gibt es verbindliche Anforderungen an die Prüfer: das Vier-Augen-Prinzip und der Umgang mit der Mängelliste und Altmängeln.

Vier-Augen

Bestimmte Prüfbereiche und Schritte von KRITIS-Prüfungen müssen in einem 4-Augen-Prinzip durchgeführt werden.

Mängelliste

Der Umgang mit Altmängeln aus früheren KRITIS-Prüfungen wird genauer reglementiert.

Andere Prüfungen und Zertifikate

Werden in der Prüfung Ergebnisse bestehender, anderer Prüfungen und Zertifikate wie ISO 27001, BSI IT-Grundschutz oder C5 genutzt, sind dabei Vorgaben zu beachten.

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Prüfende Stellen

Einige Vorgaben zu den Prüfern und prüfenden Stellen werden verbindlich gemacht – vor allem zu Formalien und Unabhängigkeit.

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Berichtswesen

Das Berichtswesen und die Einreichung von Nachweisen wird formeller konkretisiert, sowohl im Prüfbericht der Prüfer als auch den offiziellen Nachweisdokumenten.

Prüfbericht

Nachweise und Formulare

Die BSI-Vorlagen und Dateien zur Nachweiserbringung sind verbindlich zu nutzen, die Inhalte müssen in deutscher Sprache dokumentiert werden. (N.BN.01, N.BN.02)

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Geltungsbereich

Die Anforderungen an die Dokumentation des Geltungsbereiches und Netzstrukturplan aus der Orientierungshilfe für Nachweise (OH-N) des BSI sind nun nach §8a (5) BSIG auch verbindlich.

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Fristen und Umsetzung

Die meisten Anforderungen sind ab August 2024, einige ab 2025 verbindlich:

Weitere und neue Vorgaben zur Durchführungen von Prüfungen sind zukünftig möglich – auch parallel zur NIS2-Umsetzung in Deutschland.

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Weitere Informationen

Quellen

  1. Anforderungen nach §8a Absatz 5 BSIG Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren (GAiN), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 19.08.2024, Version 2.0

Formulare

  1. KRITIS-Nachweise kompakt, alle KRITIS-Nachweise und Nachweise, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, o.D.