Identifikation Betreiber
Unternehmen sind für die Identifikation von KRITIS-Anlagen und Feststellung der Betroffenheit als NIS2-Einrichtung selbst verantwortlich. Kritische Anlagen und Schwellenwerte sind in der KRITIS-Verordnung definiert (deutsche KRITIS-Methodik). Für NIS2 relevante Einrichtungen, Sektoren und Unternehmensgrößen sind wiederum im Gesetz definiert (NIS2-Umsetzung).
Mit der NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz verändert sich ab 2024 die Betroffenheit von Unternehmen und die Selbst-Identifikation: Neben kritischen Anlagen mit Schwellenwerten kommen mittlere und größe Unternehmen als Einrichtungen dazu. Diese NIS2-Einrichtungen identifizieren sich über ihre Unternehmensgröße anhand von Mitarbeitern und Umsatz.
Identifikation
Betreiber und Einrichtungen
Erbringen Unternehmen mit eigenen Anlagen in KRITIS-Sektoren kritische Dienstleistungen über KRITIS-Schwellenwerten (über 500 Tsd. Personen), werden sie KRITIS-Betreiber. Ist ein Unternehmen in NIS2-Sektoren tätig und überschreitet NIS2-Unternehmensgrößen, wird es als ganzes Unternehmen zur NIS2-Einrichtung.
Methode
Die Identifikation der Betroffenheit für KRITIS und NIS2 ist ähnlich und beginnt bei Sektoren.
# | Parameter | Betreiber (KRITIS) | Einrichtung (NIS2) |
---|---|---|---|
1. | Sektor und Dienstleistung |
KRITIS-Sektor ✓ kritische Dienstleistung ✓ |
NIS2-Sektor ✓ NIS2-Einrichtungsart ✓ |
2. | Geographie | Wertschöpfung in Deutschland ✓ | Legaleinheiten in Deutschland ✓ |
3. | Scope | Wertschöpfung in KRITIS-Anlagen ✓ | Wertschöpfung in Legaleinheiten ✓ |
4. | Schwellenwerte | Anlage ≥ KRITIS-Schwellenwerten ✓ | Unternehmen > Mitarbeiter ✓ oder Unternehmen > Umsatz + Bilanz ✓ |
5. | Zeitraum | Pro Kalenderjahr oder Stichtag ✓ | noch offen |
∑ | Betroffenheit | Wenn 1+2+3+4+5 ✓ dann KRITIS | Wenn 1+2+3+4+5 ✓ dann Einrichtung |
7. | Registrierung | Unmittelbar nach Betroffenheit | Drei Monate nach Betroffenheit |
8. | Pflichten | Direkt nach Registrierung | Direkt nach Registrierung |
9. | Prüfungen | Alle drei Jahre | Stichproben durch BSI |
Konsequenzen
Es gibt mehrere Möglichkeiten für Unternehmen, betroffen zu sein:
- Das Unternehmen betreibt in KRITIS-Sektoren eine kritische Anlage über definierten KRITIS-Schwellenwerten und identifiziert (KRITIS) diese.
- Die Legaleinheit wird zum Betreiber kritischer Anlagen
- Das Unternehmen muss im Geltungsbereich der kritischen Anlage KRITIS-Pflichten umsetzen
- Das Unternehmen muss zusätzlich KRITIS-Dachgesetz-Pflichten umsetzen
- Die Legaleinheit wird automatisch auch besonders wichtige Einrichtung
- Das Unternehmen muss in der Legaleinheit NIS2-Pflichten umsetzen
- Das Unternehmen bietet in NIS2-Sektoren Dienstleistungen an und überschreitet dabei NIS2-Unternehmensgrößen und identifiziert (NIS2) die Legaleinheit.
- Die Legaleinheit wird zur regulierten NIS2-Einrichtung (besonders wichtig oder wichtig)
- Das Unternehmen muss in der Legaleinheit NIS2-Pflichten umsetzen
KRITIS und kritische Anlagen
Das folgende Beispiel der KRITIS-Betroffenheit beschreibt einen Konzern, der als Gesundheitsversorger Krankenhäuser betreibt und dabei die KRITIS-Betroffenheit seiner Häuser prüft.
Identifikation Anlagen
Das BSI-Gesetz definiert Kritische Infrastrukturen als Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die [den KRITIS-Sektoren] angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Die genauen Anlagentypen sind in der KRITIS-Verordnung definiert.
Sektor und Dienstleistung
KRITIS-Anlagen erbringen kritische Dienstleistungen in den KRITIS-Sektoren zur Versorgung der Bevölkerung. Kritische Infrastrukturen, also KRITIS-Anlagen, befinden sich immer in KRITIS-Sektoren – die Betreiber selbst können auch in anderen Sektoren tätig sein.
Alle Dienstleistungen und Sektoren sind in der KRITIS-Verordnung definiert.
Beispiel: Der Gesundheitskonzern erbringt eine kritische Dienstleistung in einem KRITIS-Sektor.
Unternehmen | KRITIS-Sektor | Kritische Dienstleistung | KritisV |
---|---|---|---|
Gesundheitskonzern | Gesundheit ✓ | stationäre medizinische Versorgung ✓ | §6 (1) 1. |
Geographie
Die Wertschöpfung der kritischen Dienstleistung muss in Anlagen in Deutschland stattfinden. Der Betreiber kann international sein – wichtig ist der Standort der Anlagen auf Bundesgebiet.
Beispiel: Der Konzern erbringt die Dienstleistung in Deutschland in zwei Krankenhäusern.
Unternehmen | Dienstleistung | Standort der Anlagen |
---|---|---|
Konzern | Stationäre medizinische Versorgung Verwaltung (HQ) |
Krankenhäuser europaweit ✗ Krankenhäuser Deutschland ✓ HQ International ✗ |
Anlagen
Die kritische Dienstleistung muss in Anlagen erbracht werden, die in der umfangreichen Liste der KRITIS-Anlagen der KritisV definiert sind. Die Anlagen sind spezifisch pro KRITIS-Sektor definiert und umfassen Betriebsstätten, Standorte oder sonstige ortsfeste Einrichtungen.
Beispiel: Krankenhäuser sind im Sektor Gesundheit als Anlage 1.1 definiert
Anlage | Standort | KRITIS-Anlage | KritisV |
---|---|---|---|
Krankenhaus | Berlin, Deutschland | 1.1 Krankenhaus ✓ | Anhang 5, 1. a) |
Krankenhaus | Hangelar, Deutschland | 1.1 Krankenhaus ✓ | Anhang 5, 1. a) |
Kritische Infrastruktur
Schwellenwerte
Anlagen, die Schwellenwerte überschreiten, werden zur KRITIS-Anlage. Die Schwellenwerte leiten sich (meist) aus der für die Versorgung von 500.000 Personen benötigten Leistung oder Kapazität pro Jahr ab. Betreiber müssen die Leistung der eigenen KRITIS-Anlagen feststellen und Schwellenwerte erkennen, die KRITIS-Verordnung definiert sind.
Beispiel: Der Schwellenwert für die Anlagen 1.1 ‘Krankenhäuser’ ist 30 Tsd. Fälle pro Jahr. In 2023 hatte das Krankenhaus Berlin 40 Tsd. vollstationäre Fälle (= KRITIS), Hangelar 20 Tsd. (≠ KRITIS).
Anlage | Leistung | Schwellenwert | KritisV |
---|---|---|---|
Krankenhaus Berlin | 40 Tsd. Fälle ✓ | 30 Tsd. vollstationäre Fallzahl pro Jahr |
Anhang 5, Teil 3 1.1 |
Krankenhaus Hangelar | 20 Tsd. Fälle ✗ | 30 Tsd. vollstationäre Fallzahl pro Jahr |
Anhang 5, Teil 3 1.1 |
Zeitraum
Die Schwellenwerte müssen in einem Kalenderjahr überschritten und (meist) zum 31. März des Folgejahrs ermittelt werden. Bei einigen Anlagen gibt es in der KritisV auch abweichende Stichtage und Fristen, die Daten sind bei den einzelnen KRITIS-Sektoren aufgelistet.
Beispiel: Der Betreiber ermittelt den Schwellenwert des Krankenhauses Berlin vor der Frist und meldet die Anlage fristgerecht. Das Krankenhaus Hangelar wird zu spät ermittelt, bleibt jedoch 2019 unter dem Schwellenwert und ist damit nicht KRITIS.
Anlage | Leistung | Festgestellt | KRITIS-Meldung |
---|---|---|---|
Krankenhaus Berlin | 40 Tsd. Fälle/2019 | 10. Februar 2020 ✓ | 1. April 2020 ✓ |
Krankenhaus Hangelar | 20 Tsd. Fälle/2019 | 30. April 2020 ✗ | keine |
Konsequenzen
Treffen auf eine Anlage alle fünf Kriterien oben zu, ist diese wahrscheinlich KRITIS und muss als Kritische Infrastruktur beim BSI registriert werden. Der Betreiber wird zum KRITIS-Betreiber mit diversen Pflichten für Cybersecurity ab Registrierung.
Mit den Informationen aus der Identifikation wird nach der Registrierung der Geltungsbereich der KRITIS-Anlage definiert. Dieser beschreibt die Grenzen der Anlage im Unternehmen des KRITIS-Betreibers mit den zur Anlage gehörenden Prozesse, IT und OT.
Ein Betreiber kritischer Anlagen wird automatisch auch besonders wichtige Einrichtung in der betreibenden Legaleinheit und erbt dort NIS2-Pflichten.
NIS2 und Einrichtungen
Das folgende Beispiel der NIS2-Betroffenheit beschreibt einen Verband, der u.a. ein Unternehmen der Abfallbewirtschaftung betreibt und dafür die NIS2-Betroffenheit seiner Unternehmen prüft.
Identifikation Unternehmen
Mit der NIS2-Umsetzung werden ab 2024 Tausende Unternehmen in Deutschland als neue Einrichtung betroffen sein. Diese Einrichtungen sind in NIS2 mit separaten Wirtschaftssektoren und bestimmten Unternehmensgröße definiert. Die Identifikation als Einrichtung in NIS2 bezieht sich rein auf Sektor und Dienstleistung sowie Unternehmenskennzahlen – nicht auf Anlagen.
Die Vorgaben und Definitionen dazu sind im NIS2-Umsetzungsgesetz (BSIG-E) beschrieben. Betreiber kritischer Anlagen werden automatisch auch besonders wichtige Einrichtung.
Sektor und Dienstleistung
NIS2-Einrichtungen erbringen Dienstleistungen in separaten NIS2-Sektoren zur Versorgung der Allgemeinheit. Unternehmen können auch in anderen Sektoren tätig sein, das Erbringen von NIS2-Dienstleistungen in einem der NIS2-Sektoren ist ausschlaggebend.
Alle Dienstleistungen und Sektoren sind in der NIS2-Umsetzung im Gesetz (BSIG-E) definiert.
Beispiel: Der Verband erbringt mehrere Dienstleistungen in mehreren Sektoren.
Dienstleistung | NIS2-Sektor | Einrichtungsart | Gesetz | |
---|---|---|---|---|
Abwasserbeseitigung | Abwasser ✓ | 1 | Abwasser behandeln ✓ | Anlage 1 5.2.1 |
Entsorgungsbetrieb | Entsorgung ✓ | 2 | Unternehmen der Abfallbewirtschaftung ✓ | Anlage 2 2.1.1 |
Schwimmbad | - ✗ | (Hallenbad) ✗ | - |
Legaleinheiten und Geographie
Die Wertschöpfung der kritischen Dienstleistung muss in Deutschland stattfinden. Der Betreiber kann international sein – wichtig ist die Erbringung der Dienstleistung auf Bundesgebiet.
Für NIS2-Einrichtungen ist die Legaleinheit von erbrachten Dienstleistungen entscheidend. In der Regel werden die Legaleinheiten (Gesellschaften, Anstalten oder Körperschaften), die die regulierten Dienstleistungen erbringen, zur regulierten Einrichtung.
Beispiel: Der Verband erbringt Dienstleistungen europaweit und ist dabei in verschiedene Legaleinheiten für den Betrieb aufgeteilt.
Legaleinheit | Standort | Einrichtungsart NIS2 |
---|---|---|
Abfall ACME GmbH | Altenkirchen, Deutschland ✓ | Unternehmen Abfallbewirtschaftung ✓ |
Recycling ACME GmbH | Hachenburg, Deutschland ✓ | Unternehmen Abfallbewirtschaftung ✓ |
Wasser ACME GmbH | Altenkirchen, Deutschland ✓ | Abwasser behandeln ✓ |
Hallenbad ACME GmbH | Hachenburg, Deutschland ✓ | - ✗ |
Recycling ACME B.V. | Holland ✗ | Unternehmen Abfallbewirtschaftung (✓)* |
Betroffene Einrichtung
Größe
Ist ein Unternehmen mit Legaleinheiten in den NIS2-Sektoren tätig und überschreitet die Werte für Mitarbeiter oder Umsatz und Bilanz, wird es zur regulierten Einrichtung.
Beispiel: Die einzelnen ACME-Unternehmen haben eigene Mitarbeiter (FTE) und Umsatz (EUR) durch Gebühren. Die NIS2-Grenzen für mittlere und Großunternehmen liegen an.
Legaleinheit | Größe | NIS2-Grenze | Einrichtung |
---|---|---|---|
Abfall ACME GmbH | 45 FTE ✗ 11 Mio Umsatz ✓ |
≥ 50 FTE ≥ 10 Mio. EUR |
Wichtig |
Recycling ACME GmbH | 15 FTE ✗ 5 Mio Umsatz ✗ |
≥ 50 FTE ≥ 10 Mio. EUR |
- |
Wasser ACME GmbH | 250 FTE ✓ 33 Mio Umsatz ✗ |
≥ 250 FTE ≥ 50 Mio. EUR |
Besonders wichtig |
Zeitraum
Die Unternehmensgröße muss wahrscheinlich pro Kalenderjahr festgestellt und dann zum 31. März des Folgejahrs gemeldet werden – dies ist jedoch noch nicht im Gesetz definiert.
Konsequenzen
Treffen auf ein Unternehmen alle NIS2-Kriterien zu (Sektor, Dienstleistung, Legaleinheit in Deutschland, Größe), ist das Unternehmen wahrscheinlich eine NIS2-Einrichtung und muss sich beim BSI registrieren. Die Einrichtung hat diverse Pflichten für Cybersecurity ab Registrierung.
Legaleinheit | Sektor | Größe | Reguliert als |
---|---|---|---|
Abfall ACME GmbH | Entsorgung | 11 Mio Umsatz | Wichtige Einrichtung |
Wasser ACME GmbH | Abwasser | 250 FTE | Besonders wichtige Einrichtung |
Weitere Informationen
Quellen
- Referentenentwurf NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - NIS2UmsuCG, Version Dezember 2023, 7. März 2024
- Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 17. Juli 2015 (IT-Sicherheitsgesetz), Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2015
- Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV), vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903) geändert worden ist