Kosten von NIS2
Der Referentenentwurf der NIS2-Umsetzung schätzt Aufwände für Wirtschaft und Bund für die Umsetzung der NIS2-Pflichten. Über 2 Mrd. EUR für Unternehmen und ca. 200 Mio. EUR für die Bundesverwaltung. In der Begründung des Gesetzes führt der Gesetzgeber detailliert auf, wo welche Zusatzaufwände durch neue und erweiterte Pflichten entstehen.
Die Kalkulation basiert auf Annahmen, Schätzungen des Gesetzgebers und der Behörden sowie Daten des statistischen Bundesamts – Fälle pro Jahr, Bearbeitungszeiten, Mehraufwände, durchschnittlicher Stundenlohn usw. Dies wird dann aufgeschlüsselt in Mehraufwände durch neue Pflichten, detailliertere Prozesse und mehr Vorgaben.
Die Zahlen basieren auf Schätzungen des NIS2-Referentenentwurfs von Juli 2024.
Unternehmen
Betroffene Unternehmen
In Deutschland geht der Gesetzgeber von etwa 30 Tausend betroffenen Unternehmen aus, von denen nur 17 Prozent im Grundsatz ausreichende
Maßnahmen ergriffen haben.
Abzüglich der bestehenden Betreiber haben über 20 Tausend Handlungsbedarf.
Der Gesetzesentwurf prognostiziert die von NIS2 betroffenen Unternehmen:
- Besonders wichtige Einrichtungen: 8.250 Unternehmen
- davon 4.693 digitale Dienste und Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)
- davon rund 3.550 neue besonders wichtige Einrichtungen
- davon rund 2.950 mit Nachholaufwand
- Wichtige Einrichtungen: 21.600 Unternehmen
- davon rund 21.600 neue wichtige Einrichtungen
- davon rund 17.900 mit Nachholaufwand
Aufwände
Für die Wirtschaft berechnet der Gesetzesentwurf Aufwände für die Anpassung digitaler Geschäftsprozesse für Unternehmen mit Nachholbedarf. Der Entwurf geht von 2,1 Mrd. EUR einmaligen Kosten und 2,2 Mrd. EUR jährlichen Kosten für die Wirtschaft aus.
Nachholbedarf haben 83 Prozent der betroffenen knapp 30 Tsd. Einrichtungen. Unterteilt wird in Sachkosten wie IT, Prozesse, Schulungen und Personalkosten für neue Stellen für Aufgaben und Pflichten – unterteilt in einmalig und jährlich. Begründung A. VI. 4.
Gruppe | Aufwand | Rechnung | Summe |
---|---|---|---|
Besonders wichtige Einrichtungen – jährliche Sach/Personalkosten | |||
IT-Sicherheit | 2.950 neue Unternehmen mit Nachholbedarf | 600 Mio. EUR | |
Wichtige Einrichtungen – jährliche Sach/Personalkosten | |||
IT-Sicherheit | 17.900 neue Unternehmen mit Nachholbedarf | 1,5 Mrd. EUR | |
Alle Einrichtungen – einmalige Kosten | |||
IT-Sicherheit | Alle (neue?) Einrichtungen | 2.1 Mrd. EUR | |
Registrierungspflichten | 23.850 neu registrierende Unternehmen | 361 Tsd. EUR | |
Alle Einrichtungen – jährliche Personalkosten | |||
Meldepflichten | 2.400 zusätzliche neue Meldungen + Mehraufwand für bestehende Prozesse |
1 Mio. EUR | |
Schulungen | Mehraufwand für Geschäftsleiter und Mitarbeiter:rund 3 Mio. zu schulende Personen pro Jahr |
159 Mio. EUR | |
Registrierungspflichten | 7.950 Änderungen pro Jahr | 48 Tsd. EUR | |
Nachweise §65 | 24 jährlich zu prüfende Einrichtungen | 849 Tsd. EUR |
Der Staat
Bundesverwaltung
Für die Bundesverwaltung geht der Gesetzgeber zur Umsetzung der NIS2-Vorgaben und Prozesse von zusätzlichen Haushaltsausgaben und Planstellen von 2025 bis 2028 aus: Begründung A. VI. 3.
2025 | 2026 | 2027 | 2028 | |
---|---|---|---|---|
Vollzugsaufwand | 192 Mio. EUR | 192 Mio. EUR | 209 Mio. EUR | 216 Mio. EUR |
Planstellen | 640 | 825 | 977 | 1.034 |
Die Aufwände in der Bundesverwaltung teilen sich noch weiter auf. Einerseits gab es Abfragen und Annahmen zur Umsetzungen der direkten Pflichten für Bundeseinrichtungen, andererseits konkrete Kalkulationen für die Zusatzaufwände in Regulierungsaufgaben für Behörden. Da die Daten sensibel seien, sind die Kalkulationen nicht so detailliert wie bei Unternehmen.
Bundeseinrichtungen
Bei Bundeseinrichtungen kalkuliert der Gesetzgeber für die Umsetzung der NIS2-Pflichten zusätzliche Aufwände analog zu Unternehmen. Behörden gehen von 395 zusätzlichen Stellen aus mit einmaligen Aufwand von 27 Mio. EUR. Begründung A. VI. 4. c. a. aa.
Gruppe | Aufwand | Rechnung | Summe |
---|---|---|---|
Einrichtungen der Bundesverwaltung – jährliche Sach + Personalkosten | |||
IT-Sicherheit | Risikomanagement, IT-Grundschutz, Infrastruktur
|
14 Mio. EUR | |
Meldepflichten | 134 neue Stellen + externe IT-Security und Experten | 17 ,9 Mio. EUR | |
Schulungen | keine Kalkulation (u.a. 31,7 neue Stellen) | 5,2 Mio. EUR | |
Digitalisierung | 59 neue Stellen + IT-Dienstleister und Beratung | 9,8 Mio. EUR | |
Einrichtungen der Bundesverwaltung – einmalige Sach + Personalkosten | |||
IT-Sicherheit | Aufbau Infrastruktur, Beratung, Konzepte
| 16 Mio. EUR | |
Meldepflichten | 11 Stellen + externe IT-Security und Experten | 5,2 Mio. EUR | |
Schulungen | keine Kalkulation | 0,9 Mio. EUR | |
Digitalisierung | IT-Dienstleister und Beratung | 4,7 Mio. EUR |
Aufsichtsbehörden
Für die Regulierungsbehörden kalkuliert der Gesetzgeber zusätzliche Vollzugsaufwände bei BSI, BBK, BNetzA, BfDI
und BMI für NIS2.
Durch die stark zunehmende Anzahl der zu beaufsichtigen Einrichtungen
und erweiterte Prozesse braucht es 858 zusätzlicher Stellen und Sachkosten von 73 Mio. jährlich und 36 Mio. EUR einmalig.
Begründung A. VI. 4. c. a. ab.
Gruppe | Aufwand | Rechnung | Summe |
---|---|---|---|
Aufsichtsbehörden – jährliche Personal- und Sachkosten | |||
Grundsatz und Befugnisse | Mehr Aufgaben
|
123 Mio. EUR | |
Meldungen | Mehr und umfangreichere Meldungen
|
10,9 Mio. EUR | |
Register | Mehr Registrierungen und Daten
|
2,1 Mio. EUR | |
Zentrale Meldestelle | Gefahrenabwehr, mehr Betroffenheit
|
4,2 Mio EUR | |
Verschiedene Aufgaben Bund | Mehr Aufgaben, Prozesse, Standards
|
5 Mio. EUR | |
Verschiedene Aufgaben Länder | Gefahrenabwehr etc. | gering | |
Grundsatz Energie | Kataloge, Vorgaben, Mängel
|
1 Mio. EUR | |
Grundsatz Telekommunikation | Prüfungen, Ausbildung
|
2,9 Mio. EUR | |
Aufsichtsbehörden – einmalige Sachkosten | |||
Grundsatz und Befugnisse | IT, Prozesse, Beratung | 28 Mio. EUR | |
Meldungen | IT, Tools, Kommunikation | 508 Tsd. EUR | |
Register | Notebooks | 8 Tsd. EUR | |
Zentrale Meldestelle | Notebooks | 11 Tsd. EUR | |
Verschiedene Aufgaben | 11 Tsd. EUR | ||
Grundsatz Telekommunikation | VS-Registratur | 8 Mio. EUR |
KRITIS-Dachgesetz
Aufwände
Im Referentenentwurf November 2024 des KRITIS-Dachgesetzes wurden fast alle Aufwände für Verwaltung und Wirtschaft wieder entfernt. Diese könnten erst später geschätzt werden.
Der aktuelle Referentenentwurf vom KRITIS-DachG schätzt Aufwände für die Umsetzung in der Wirtschaft und der Verwaltung, jedoch hängt die konkrete Höhe von der Anzahl an kritischen Anlagen nach §16 und den noch zu erlassenden Vorgaben ab. IV. 3.
Wirtschaft
Im Entwurf von November 2024 wird lediglich ein einmaliger Belastungsrichtwert
von 1,7 Mrd. EUR und jährlicher Belastungsrichtwert
von 500 Mio. EUR für die Wirtschaft geschätzt.
Konkrete Kalkulationen zur Aufwand für die Wirtschaft enthält der Entwurf von Dezember nicht, nimmt aber an, dass 1.300 Betreiber kritischer Anlagen über keine ausreichende physische Resilienz verfügen.
Die Kosten für Resilienz seien zehn Mal so hoch
wie für IT-Sicherheit, daraus folgt die Schätzung eines jährlichen Aufwands im hohen dreistelligen Millionenbereich.
Die Annahmen sind wie folgt: IV. 3. b.
Pflicht | Jährlich Unternehmen | Einmalige Kosten |
---|---|---|
Registrierung §§8, 18 | relativ gering |
|
Risikoanalysen §12 | spürbar einstelliger Mio-Bereich |
|
Resilienz-Maßnahmen §13 | [wird nicht einzeln erwähnt?] | |
Einhaltung Mindeststandards §14 (1) und §14* | ||
Branchenstandards §14 (2) | relativ gering |
|
Resilienzpläne §13 (4) | relativ gering |
|
Nachweise §16 | relativ gering |
|
Äquivalenzprüfung §‚9-11 i.V.m. §4 (7) | relativ gering |
|
Meldepflicht §18 | relativ gering |
Verwaltung
Der Entwurf November 2024 macht zu einzelnen Schätzungen für die Verwaltung (fast) gar keine Angaben mehr.
Für die Verwaltung wird 6,4 Mio. EUR Aufwand jährlich geschätzt, davon 2,1 Mio für die Länder. Es gibt dazu eine sehr umfangreiche Kalkulationen im Gesetz basierend auf einzelnen Fällen pro Verpflichtung in Minuten, die dann in jährliche Aufwände (Personal, Sachkosten) für Bund und Länder und Einmalkosten (IT, Lösungen) umgerechnet werden. IV. 3. c.
Pflicht | Jährlich Bund | Jährlich Länder | Einmalige Kosten |
---|---|---|---|
KRITIS-Resilienzstrategie §1 | 36 Tsd. + 50 Tsd. EUR | ||
Registrierung und Meldungen §8, 18 | |||
Nationale Risikoanalysen §11 (1) | |||
Zentralaufgaben Risiken §11 (2-5) | 352 Tsd. EUR | 1.1 Mio EUR | |
Branchenstandards §14 (1-2) | 599 Tsd. EUR | 213 Tsd. EUR | 1.8 Mio + 116 Tsd. EUR |
Nachweisverfahren §16 | 2.8 Mio EUR | 1.6 Mio EUR | 256 Tsd. EUR |
Äquivalenzprüfung §9-11 | |||
Meldungen §18 | 200 Tsd. EUR | 1.9 Mio EUR | |
Unterstütung Betreiber §19 | |||
Berichtspflichten §§? | 333 Tsd. EUR | 263 Tsd. EUR | 370 + 354 Tsd. EUR |
Ordnungsverfahren §19 |
Die Kalkulationen im April 2024 Entwurf sind unvollständig. Es sind weiterhin Platzhalter für Pflichten der Bundesverwaltung bei der eigenen Umsetzung skizziert.
Bürger
Für Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Weitere Informationen
Literatur
- NIS2-Umsetzungsgesetz bei OpenKRITIS
Quellen
- Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes, Referentenentwurf, Innenministerium, Intrapol, 07.05.2024
- Referentenentwurf NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - NIS2UmsuCG, Version Dezember 2023, Intrapol, 7. März 2023