Weltraum

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Im Sektor Weltraum versorgen KRITIS-Betreiber und Einrichtungen die Allgemeinheit mit einer kritischen Dienst­leistung – dem Betrieb von Boden­infrastrukturen. Diese Dienstleistung muss mit Cybersecurity-Pflichten nach NIS2 und KRITIS geschützt werden.

KRITIS-Betreiber erbringen die kritische Dienstleistung in eigenen Anlagen, und werden KRITIS, wenn sie dabei Schwellenwerte überschreiten. Der Sektor erweitert sich mit NIS2 ab 2024 um viele Einrichtungen, die als Unternehmen reguliert werden, wenn sie Unternehmens­größen überschreiten.

Nr. Unternehmen Scope
   Betreiber kritischer Anlagen Anlage über Schwellenwert (KRITIS)
KRITIS-Sektordefinition Weltraum:
   Besonders wichtige Einrichtung Unternehmen (NIS2)
  • ≥250 Mitarbeiter oder
  • >50 Mio. EUR Umsatz und >43 Mio. EUR Bilanz
   Wichtige Einrichtung Unternehmen (NIS2)
  • ≥50 Mitarbeiter oder
  • >10 Mio. EUR Umsatz und >10 Mio. EUR Bilanz
NIS2-Sektordefinition Weltraum:
  • Weltraum: Bodeninfrastrukturen zur Unterstützung weltraumgestützter Dienste

Regulierte Pflichten

NIS2 und KRITIS

Mit der NIS2-Umsetzung und dem KRITIS-Dachgesetz erweitert sich die deutsche Regulierung deutlich. Die Gesetze sind in Arbeit und sollen Oktober 2024 in Kraft treten. Für Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) als auch die neuen Einrichtungen kommen viele neue Pflichten hinzu, die über die bisherige Regulierung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hinausgehen.

eigene Zusammenstellung aus NIS2-Regierungsentwurf Oktober 2024
Thema Betreiber kritischer Anlagen Einrichtungen
Gesetz NIS2-Umsetzung KRITIS-Dachgesetz NIS2-Umsetzung
Fristen ab 2025 ab 2026 ab 2025
Scope Kritische Anlage Kritische Anlage Unternehmen
Pflichten Registrierung
Vorfallsmeldungen
Sanktionen
Prüfungen
Registrierung
Vorfallsmeldungen
Sanktionen
Registrierung
Vorfallsmeldungen
Sanktionen
Maßnahmen Informationssicherheit
BCM und Krisen
Supply Chain
Risikomanagement
IT-Sicherheit
Angriffserkennung SzA
Personal

Resilienz

Risikomanagement
Physische Sicherheit

Personal
Informationssicherheit
BCM und Krisen
Supply Chain
Risikomanagement
IT-Sicherheit

Personal
Nachweise Prüfungen Teil von Audits Stichproben
Regulator BSI BBK BSI

Die Gesetze sind noch in Arbeit, Anpassungen an Pflichten und Maßnahmen sind möglich.

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KRITIS

Kritische Anlagen

Die KRITIS-Anlagen sind als formell neuer KRITIS-Sektor noch nicht definiert.

aus DachG-Referentenentwurf Stand Dezember 2023
Nr. Anlage Beschreibung Schwellenwert
1. Betrieb von Bodeninfrastrukturen für den Weltraum (Dienstleistung)
noch offen

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Schwellenwerte

Die Schwellenwerte von KRITIS-Anlagen sind noch nicht definiert.

Fristen

Die Fristen zur Identifikation als Betreiber kritischer Anlagen sind noch nicht definiert.

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NIS2

Einrichtungen

Mit NIS2 sind viele Unternehmen als Einrichtungen betroffen, die im NIS2-Umsetzungsgesetz im Anhang separat definiert sind. Betroffen sind jeweils ganze Unternehmen: Großunternehmen als besonders wichtige Einrichtung, mittlere Unternehmen als wichtige Einrichtung.

aus NIS2-Umsetzungsgesetz, Anlage 1, Mai 2024
Nr. Teilsektor Einrichtungsart Besonderheit
Weltraum (Sektor)
7.1.1 Boden­infrastrukturen zur Unterstützung weltraum­gestützter Dienste Einrichtungen, die der Kontrolle, Kommunikation, Beobachtung, Steuerung von Start, Flug, Landung von Weltraumgegenständen dienen.
Keine Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikations­netze

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Weitere Informationen

Quellen

  1. Diskussionspapier des Bundesministeriums des Innern und für Heimat - NIS2UmsuCG, dritter Entwurf, AG KRITIS, 27.09.2023
  2. Referentenentwurf NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits­stärkungsgesetz - NIS2UmsuCG, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informations­sicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, AG KRITIS, 3. Juli 2023
  3. Referentenentwurf NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits­stärkungsgesetz - NIS2UmsuCG, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informations­sicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, Intrapol, 3. April 2023
  4. Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheits­niveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS2-Richtlinie), 27.12.2022
  5. Directive (EU) 2022/2555 of the European Parliament and of the Council of 14 December 2022 on measures for a high common level of cybersecurity across the Union, amending Regulation (EU) No 910/2014 and Directive (EU) 2018/1972, and repealing Directive (EU) 2016/1148 (NIS 2 Directive), 27.12.2022